Grundsätzlich kann nur derjenige Steuerpflichtige Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter vornehmen, der auch bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist. Erfahren Sie jetzt in Steuernews-TV, unter welchen Voraussetzungen eine Afa-Befugnis auch ohne Eigentum besteht.
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