Vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs sind steuerfrei. Dasselbe gilt auch für zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtungen. Welche Voraussetzungen es hierfür gibt und was Sie sonst noch wissen sollten, erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV!
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