Überstunden entstehen, wenn Beschäftigte mehr arbeiten, als vertraglich vereinbart ist. Von Mehrarbeit spricht man, wenn die gesetzlich zulässige Arbeitszeit überschritten wird. Die Verpflichtung, zusätzliche Stunden zu leisten, kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Was bei der Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit zu beachten ist, darüber informieren wir Sie in Steuernews-TV.
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